Hörgeräteversorgung für Ihre HNO-Praxis: strukturiert, digital, außerbudgetär vergütet.
Mr. Hear unterstützt HNO-Praxen dabei, Hörgeräteversorgung außerbudgetär, patientennah und organisatorisch schlank umzusetzen.
Die medizinische Verantwortung bleibt bei Ihrer Praxis.
HNO-Praxen geraten wirtschaftlich stärker unter Druck.
Die Abschaffung einzelner extrabudgetärer Honorare, etwa der Neupatientenregelung im TSVG, setzt viele Praxen unter Druck. Diese Kürzungen haben jedoch keinen Einfluss auf dieses Versorgungsmodell: Unser Versorgungsweg ist in speziellen Verträgen mit den Krankenkassen geregelt und bleibt weiterhin extrabudgetär. Ihre Vergütung ergibt sich also aus diesen individuellen Verträgen. Wir beobachten die Vertragssituation laufend und informieren unsere Partnerpraxen umgehend, falls einzelne Kassenverträge auslaufen oder neu verhandelt werden müssen.
Budgetdruck
Mit Wegfall der extrabudgetären Neupatientenregelung (seit 2023) und allgemeinem Spardruck im GKV-System ist der wirtschaftliche Spielraum enger geworden.
Personalbindung
Audiometrie und technische Leistungen binden Zeit und qualifiziertes Personal, nach Einschätzung ärztlicher Berufsverbände nicht auskömmlich bewertet.
Steigender Versorgungsbedarf
Die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Hörminderung wächst, und damit der Bedarf an strukturierter, wohnortnaher Versorgung.
Die genaue Vergütungssituation hängt von KV-Gebiet, Vertrag und Einzelfall ab. Angaben zu Verbandspositionen geben die Einschätzung der jeweiligen Verbände wieder.
Hörgeräteversorgung strukturiert in die Praxis einbinden.
Viele Patientinnen und Patienten mit Hörminderung starten ihren Weg in der HNO-Praxis. Mr. Hear macht in Zusammenarbeit mit der HNO-Praxis daraus einen klar definierten Versorgungsprozess: Die HNO-Praxis bleibt medizinischer Ankerpunkt, Mr. Hear übernimmt die digitale Hörgeräteversorgung und die hörakustische Betreuung. Dieser Prozess sieht kein zusätzliches Praxispersonal vor.
HNO-Praxis
Diagnostik & Verordnung
Mr. Hear
Hörakustische Betreuung
Patient
Versorgung & Anpassung
Nachbetreuung
Kontrolle & Feedback
Klare Rollen: HNO-Praxis und Hörakustik
Die medizinische Verantwortung bleibt bei der HNO-Praxis. Mr. Hear übernimmt die hörakustische und organisatorische Prozessunterstützung.
HNO-Praxis
- Diagnostik
- medizinische Einordnung
- Verordnung
- Patientengespräch
Mr. Hear
- hörakustische Beratung & Betreuung
- digitale Anpassung direkt in der Praxis
- Patientenkommunikation
- organisatorische Unterstützung
- kostenfreie Technikstellung
- automatisierte Abrechnung
Außerbudgetäre Vergütung: wirtschaftlich relevant, seriös eingeordnet.
Für die Mitwirkung der HNO-Praxis an diesem Versorgungsmodell sehen viele Krankenkassen derzeit eine Vergütung von rund 250,00 € für eine beidseitige Versorgung vor. Diese Vergütung gilt für die erbrachte ärztliche Leistung (Diagnostik, Verordnung und Nachkontrolle) und nicht für die Zuweisung von Patienten. Die konkreten Beträge variieren je nach Vertrag, Bundesland und Krankenkasse und können sich bei künftigen Vertragsänderungen anpassen.
Zusätzliche Versorgungssäule
Eine klar definierte, ergänzende Säule neben den klassischen HNO-Leistungen.
Strukturierter Ablauf
Saubere, nachvollziehbare Prozesse statt organisatorischer Reibung.
Vertraglicher Rahmen
Im Rahmen des § 128 Abs. 4 SGB V - abhängig von Vertrag und Kasse.
Mr. Hear macht keine pauschalen Erlösversprechen. Diese Darstellung ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder abrechnungstechnische Beratung.
Fragen zur Zusammenarbeit? Wir klären sie persönlich mit Ihnen.
Erik Foth, Gründer von Mr. Hear, klärt mit Ihnen unverbindlich, ob das Versorgungsmodell zu Ihrer Praxis passt.
Wir klären zum Beispiel:- Passt das Modell zu meiner Praxis?
- Wie hoch ist der organisatorische Aufwand?
- Wie läuft die Abrechnung mit der Kasse?
- Wie genau sehen die rechtlichen Rahmenbedingung aus?
- Habe ich in meiner Praxis überhaupt Platz für die Technik?
Hörakustikmeister und Gründer
„Wir klären in 15 Minuten, ob das zu Ihrer Praxis passt, ehrlich und ohne Vorfestlegung.“
Mo.–Fr. 8–20 Uhr · kostenfrei
Unverbindlich · keine Vorfestlegung · vertraulich
Für Patienten bleibt der Weg verständlich und vertraut.
Sichtbarkeit für Ihre Praxis, auch online.
Für Partnerpraxen erstellt Mr. Hear hochwertige lokale Informationsseiten. Diese erklären Patientinnen und Patienten die Zusammenarbeit, stellen die Praxis seriös vor und stärken die lokale Auffindbarkeit im Kontext Hörgeräteversorgung sowohl für gesetzliche als auch für privatversicherte Patienten. Die Inhalte bleiben sachlich, medizinisch anschlussfähig und lokal relevant.
In vier Schritten zur Partnerschaft mit Mr. Hear
Kennenlerngespräch
Wir zeigen Ihnen das Modell, die Voraussetzungen und den Ablauf, ganz unverbindlich.
Abstimmung & Einrichtung der Abläufe
Gemeinsame Abstimmung auf Ihre Praxisprozesse; Aufbau der Technik vor Ort.
Schulung & Start der Versorgung
Ihr Team wird im neuen System geschult, anschließend startet die Versorgung.
Honorierung & Abrechnung
Die erbrachte ärztliche Leistung wird über die Kasse vergütet; die Abrechnung läuft strukturiert und weitgehend automatisiert.
Dr. med. David Fuchs über die Zusammenarbeit mit Mr. Hear
Dr. med. David Fuchs gehört zu den ersten HNO-Partnerpraxen von Mr. Hear. Im Praxisalltag greifen medizinische Untersuchung, Geräteauswahl und Konfiguration mit eingespielten Abläufen und klar verteilten Rollen ineinander, ohne zusätzliche Belastung für das Praxisteam. Im Gespräch schildert Dr. med. Fuchs, wie sich die Zusammenarbeit konkret anfühlt.
Häufige Fragen
- + Wie funktioniert dieses Versorgungsmodell?
- Ein vertraglich geregelter Weg nach § 128 Abs. 4 SGB V (fachlich auch als verkürzter Versorgungsweg bezeichnet), bei dem Patienten Hörgeräte über die HNO-Praxis in Zusammenarbeit mit einem Hörakustik-Betrieb erhalten.
- + Ist die Zusammenarbeit rechtlich zulässig?
- Ja, auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen. Vergütet wird die ärztliche Leistung, nicht die Zuweisung. Eine individuelle Prüfung wird empfohlen; dies ersetzt keine Rechtsberatung.
- + Welche Rolle übernimmt Mr. Hear?
- Hörakustische Beratung, Geräteauswahl, digitale Anpassung, Patientenkommunikation und organisatorische Unterstützung sowie die Abrechnung mit der Krankenkasse.
- + Wie bleibt die Patientenauswahl frei?
- Patientinnen und Patienten behalten ihre Wahlfreiheit. Dieses Versorgungsmodell ist ein Angebot, keine Vorgabe.
- + Wie wird die Praxis entlastet?
- Mr. Hear übernimmt Information, Kommunikation und Koordination, der Zusatzaufwand für die Praxis bleibt schlank. Es wird kein zusätzliches Praxispersonal gebunden.
- + Welche Vergütung ist möglich?
- Für die Mitwirkung der HNO-Praxis an diesem Versorgungsmodell sehen viele Krankenkassen derzeit eine Vergütung von rund 250,00 € für eine beidseitige Versorgung vor. Diese Vergütung gilt für die erbrachte ärztliche Leistung und nicht für die Zuweisung von Patienten.
- + Wie startet eine Praxis?
- Nach einem kurzen Erstgespräch und der Abstimmung der Abläufe. Den Zeitrahmen klären wir individuell.
- + Was passiert mit der lokalen Partnerseite?
- Auf Wunsch erstellt Mr. Hear die Inhalte und stimmt sie mit Ihrer Praxis ab. Sie behalten die Kontrolle über die inhaltliche Darstellung.
Prüfen Sie, ob Mr. Hear zu Ihrer Praxis passt.
In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie eine Zusammenarbeit im Rahmen dieses Versorgungsmodells aussehen kann und welche organisatorischen Voraussetzungen für Ihre Praxis relevant sind. Unverbindlich und ohne Vorfestlegung.
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