Hörgeräte & Krankenkasse, Kostenübernahme einfach erklärt
Erfahren Sie, wann Krankenkassen Hörgeräte bezahlen, welche Voraussetzungen gelten und wie die Kostenübernahme auch bei einer onlinegestützten Versorgung funktioniert.Kurz & verständlich erklärt:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit einen festen Zuschuss für Hörgeräte. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, in der Regel durch einen HNO-Arzt. Die Kostenübernahme ist auch bei einer onlinegestützten Hörgeräteversorgung ohne klassischen Vor-Ort-Termin möglich, wenn der medizinische Ablauf vollständig eingehalten wird.
Die wichtigsten Fakten zur Krankenkassenversorgung
- Gesetzliche Krankenkassen zahlen einen Festbetrag pro Ohr
- Die genaue Höhe ist kassenabhängig
- Voraussetzung ist eine medizinische Indikation
- Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich
- Der gewählte Versorgungsweg muss von der Krankenkasse akzeptiert sein
Übernimmt die Krankenkasse Hörgeräte auch bei Online-Versorgung?
Ja – unter klar definierten Voraussetzungen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten auch dann, wenn Teile der Hörgeräteversorgung online stattfinden, sofern:
- eine ärztliche Verordnung vorliegt
- die Anpassung äfachlich begleitet wird
- ein HNO-Arzt in den Ablauf eingebunden ist
- die medizinische Qualität vollständig erhalten bleibt
Online-gestützte Versorgung ersetzt keine medizinischen Schritte, sondern reduziert organisatorische Schritte.
Die Unterschiede zwischen Online-Akustiker und Hörakustiker-Fachgeschäft werden hier sachlich eingeordnet
Klassischer Weg vs. verkürzter Versorgungsweg
Klassischer Weg
- mehrere Termine vor Ort
- Auswahl im Fachgeschäft
- Anpassung ausschließlich stationär
- Krankenkassenabrechnung möglich
Verkürzter Versorgungsweg
- Auswahl der Hörgeräte online
- persönliche Online-Anpassung
- weniger Vor-Ort-Termine
- Krankenkassenabrechnung möglich
Beide Wege sind medizinisch zulässig, wenn sie korrekt durchgeführt werden.
Wann zahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?
Die Krankenkasse übernimmt Kosten, wenn:
- ein relevanter Hörverlust vorliegt
- ein HNO-Arzt die Versorgung empfiehlt
- eine medizinisch ausreichende Versorgung gewählt wird
Eine vollständige Kostenübernahme ist bei zuzahlungsfreien Hörgeräten möglich.
Einordnung durch einen Hörakustiker-Meister
Im folgenden Video ordnet Hörakustiker-Meister Erik Foth die Hörgeräteversorgung aus fachlicher Sicht ein und erklärt, worauf Krankenkassen bei der Bewertung wirklich achten.
Quelle: Einordnung durch Hörakustiker-Meister Erik Foth | Mitgründer von Mr. Hear.
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Häufige Fragen zur Krankenkassenversorgung
Zahlt jede Krankenkasse Hörgeräte?
Ja, gesetzliche Krankenkassen zahlen einen Festbetrag bei medizinischer Notwendigkeit.
Brauche ich immer einen HNO-Arzt?
Ja, eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
Ist eine Online-Versorgung seriös?
Ja, wenn sie medizinisch begleitet und korrekt durchgeführt wird.
Kann es trotz Zuschuss zu Zuzahlungen kommen?
Ja, bei höherwertigen Hörgeräten kann eine private Zuzahlung erforderlich sein.