Hörgeräte & Krankenkasse: Kostenübernahme, Festbetrag und Voraussetzungen

Erfahren Sie, wann die Krankenkasse Hörgeräte bezahlt, welche Hörgeräte-Kosten übernommen werden, welche Voraussetzungen gelten und wie die Kostenübernahme auch bei einer onlinegestützten Versorgung funktioniert.

Kurz & verständlich erklärt:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit einen Festbetrag für Hörgeräte. Der Zuschuss wird dabei in der Regel pro Ohr gezahlt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung, also ein Hörgeräte-Rezept vom HNO-Arzt. Die Kostenübernahme ist auch bei einer onlinegestützten Hörgeräteversorgung ohne klassischen Vor-Ort-Termin möglich, wenn der medizinische Ablauf vollständig eingehalten wird.

Die wichtigsten Fakten zur Krankenkassenversorgung

  • Krankenkassen zahlen einen Zuschuss in Form eines Festbetrags pro Ohr
  • Die genaue Höhe ist kassenabhängig
  • Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit
  • Eine ärztliche Verordnung bzw. ein Hörgeräte-Rezept vom HNO-Arzt ist erforderlich
  • Der gewählte Versorgungsweg muss von der Krankenkasse akzeptiert sein

Mehrere gesetzliche Krankenkassen sind im verkürzten Versorgungsweg Vertragspartner von Mr. Hear. Über die Arztauswahl können Sie prüfen, ob es Partner-HNO-Praxen in Ihrer Nähe gibt.

AOK TK DAK IKK KKH HEK Barmer IK

Übernimmt die Krankenkasse Hörgeräte auch bei Online-Versorgung?

Ja – unter klar definierten Voraussetzungen.
Auch bei einer onlinegestützten Hörgeräteversorgung ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich, sofern:

  • eine ohrenärztliche Verordnung vorliegt
  • die Hörgeräte-Konfiguration fachgerecht durchgeführt wird
  • ein HNO-Arzt in den Ablauf eingebunden ist
  • die medizinische Qualität vollständig erhalten bleibt

Online-gestützte Versorgung ersetzt keine medizinischen Schritte, sondern reduziert organisatorische Schritte.
Die Unterschiede zwischen Online-Akustiker und Hörakustiker-Fachgeschäft werden hier sachlich eingeordnet

Klassischer Weg vs. verkürzter Versorgungsweg

Klassischer Weg

  • mehrere Termine vor Ort
  • Auswahl im Fachgeschäft
  • Konfiguration ausschließlich stationär
  • Krankenkassenabrechnung möglich

Verkürzter Versorgungsweg

  • Auswahl der Hörgeräte online
  • Ortsunabhängige Hörgeräte-Konfiguration
  • weniger Vor-Ort-Termine
  • Krankenkassenabrechnung möglich

Beide Wege sind medizinisch zulässig, wenn sie korrekt durchgeführt werden.

Wann zahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?

Die Krankenkasse übernimmt Kosten, wenn:

  • ein relevanter Hörverlust vorliegt
  • ein HNO-Arzt eine ärztliche Verordnung ausstellt
  • eine medizinisch ausreichende Versorgung gewählt wird

Eine vollständige Kostenübernahme ist bei zuzahlungsfreien Hörgeräten möglich. Diese Hörgeräte ohne Zuzahlung erfüllen die medizinischen Mindestanforderungen der Krankenkassen und können über den Festbetrag abgerechnet werden.

Einordnung durch einen Hörakustiker-Meister

Im folgenden Video ordnet Hörakustiker-Meister Erik Foth die Hörgeräteversorgung aus fachlicher Sicht ein und erklärt, worauf Krankenkassen bei der Bewertung wirklich achten.

Quelle: Einordnung durch Hörakustiker-Meister Erik Foth | Mitgründer von Mr. Hear.

Wie Sie Ihre persönliche Situation prüfen können

Ob Ihre Krankenkasse den verkürzten Versorgungsweg unterstützt, hängt von Ihrer Versicherung und dem medizinischen Ablauf ab. Über unsere Arztauswahl können Sie unverbindlich prüfen, ob es Partner-HNO-Praxis in Ihrer Nähe gibt.

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Häufige Fragen zur Krankenkassenversorgung

Zahlt jede gesetzliche Krankenkasse Hörgeräte?

Ja, gesetzliche Krankenkassen zahlen bei medizinischer Notwendigkeit einen Festbetrag für Hörgeräte. Ob darüber hinaus eine Zuzahlung anfällt, hängt vom gewählten Hörgerät ab.

Brauche ich für die Krankenkasse immer einen HNO-Arzt?

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ja: Dafür ist in der Regel eine ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt erforderlich. Ein Hörgerät kann grundsätzlich auch ohne Verordnung gekauft werden, medizinisch sinnvoll ist die HNO-Abklärung dennoch.

Werden Hörgeräte auch bei einer Online-Versorgung von der Krankenkasse übernommen?

Ja, auch bei einer onlinegestützten Hörgeräteversorgung kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Versorgung medizinisch begleitet und korrekt durchgeführt wird.

Kann es trotz Krankenkassen-Zuschuss zu einer Zuzahlung kommen?

Ja, trotz Krankenkassen-Zuschuss kann bei höherwertigen Hörgeräten eine private Zuzahlung erforderlich sein. Zuzahlungsfreie Hörgeräte sind jedoch in vielen Fällen möglich.