Online Direktversorgung von zu Hause aus!
Mit unserer Online-Direktversorgung erhalten Sie Ihre Hörgeräte bequem nach Hause.
Der gesamte Prozess wird digital und fachlich von einem erfahrenen Höraksutiker begleitet.
Schritt 1
Kontaktieren Sie einen Mr. Hear Experten.
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und all Ihre Fragen beantworten. Telefonisch, per Mail oder im Chat.
Ich helfe Ihnen gerne! Schritt 2
Finden Sie mit Mr. Hear Ihr passendes Hörgerät.
Profitieren Sie von unabhängiger Beratung und einer großen Auswahl moderner Hörgeräte. Gemeinsam finden wir das Hörgerät, das zu Ihnen passt.
Schritt 3
Bestellen und Testphase starten.
Sie haben sich für ein Hörgerät entschieden? Bestellen Sie jetzt Ihre neuen Hörgeräte bequem nach Hause. Gemeinsam mit unseren Hörakustikern werden die Hörgeräte für Sie konfiguriert. Anschließend können Sie sie in Ihrem Höralltag ausführlich testen. Unsere Mr. Hear Experten unterstützen Sie dabei. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Hörgeräte zu Hause testen können.
Zuzahlungsfreie Hörgeräte.* Dank Vertragspreis Ihrer Krankenkasse
Ideal für alle, die eine funktionale und zuzahlungsfreie Lösung suchen.
Alle unsere Hörgeräte verfügen über Bluetooth und sind auch als Akkuhörgeräte in einer zuzahlungsfreien Ausführung erhältlich.**
*Gilt für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, die den verkürzten Versorgungsweg oder die online Direktversorgung unterstützen, mit Leistungsanspruch und gültiger ohrenärztlicher Verordnung, zzgl. der gesetzl. Zuzahlung von € 10,– pro Hörgerät. Der Vertragspreis für ein Hörgerät variiert je nach gesetzlicher Krankenkasse. Der Endgültige Preis wird anhand der Zustimmung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse berechnet.
**Als Versicherte bzw. Versicherter der Techniker Krankenkasse besteht im Rahmen der Durchführung des Rahmenvertrages zur Online-Versorgung mit Hörgeräten die Möglichkeit einer zuzahlungsfreien Hörgeräteversorgung mit Akku-Hörgeräten. Die Voraussetzung ist ein Leistungsanspruch gemäß § 33 SGB V sowie eine gültige ärztliche Verordnung. Zusätzlich fällt die gesetzliche Zuzahlung von € 10,– pro Hörgerät an.