Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersicht
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Preise
§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug
§ 5 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
§ 7 Widerrufsbelehrung
§ 8 Transportschäden
§ 9 Gewährleistung
§10 Garantieerklärung für von Mr. Hear verkaufte Hörgeräte
Alle verkauften Hörgeräte von Mr. Hear werden vor der Auslieferung hinsichtlich Material, Qualität, Ausführung und Funktionsfähigkeit geprüft. Auf die Gebrauchsfähigkeit und die Haltbarkeit der Hörgeräte bei normaler Benutzung gewährt Mr. Hear eine Garantie von insgesamt 2 Jahren nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Während diesen sechs Jahren gewährt Mr. Hear eine interne Vollgarantie auf die Hörgeräte bezüglich Material- und Fabrikationsfehlern.
Ausgenommen von der Garantie sind Mängel, die aufgrund falschen Gebrauchs, mangelhafter Pflege oder natürlicher Abnutzung entstanden sind. Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. Mr. Hear behebt Schäden nach eigener Wahl innerhalb der Garantiezeit durch Reparatur, Austausch oder vergleichbaren Ersatz. Die Garantiezeit wird durch Garantieleistungen seitens Mr. Hear weder unterbrochen, noch beginnt diese mit Vollzug der Garantieleistung von neuem. Für externe Lautsprecher ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt. Der Garantieanspruch gilt ab Kaufdatum. Bei Anspruch auf Garantieleistung muss sich der Endkunde an Mr. Hear wenden.
Für die Garantieabwicklung ist der entsprechende Kaufnachweis (Rechnung oder Auftragsbestätigung) an Mr. Hear zuzustellen.
Allgemeine Bestimmungen
Folgen unsachgemäßer Behandlung und unsachgemäßen Gebrauchs, Transportschäden oder andere Beschädigungen, Verschmutzungen usw. sowie Folgeschäden sind von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen
Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung, die durch Mr. Hear in Textform erklärt werden muss, Reparaturen oder Änderungen am Garantiegegenstand vornehmen.
§ 11 Haftung
§ 12 Alternative Streitbeilegung
§ 13 Schlussbestimmungen
Tel. (030) 28 30 57 40, Fax (030) 28 30 57 4
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wichtige Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
1. Getrennte Entsorgung von Altgeräten
Als Altgeräte gelten Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr genutzt werden und entsorgt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Altgeräte nicht in den Hausmüll gehören. Stattdessen müssen sie separat erfasst werden. Es gibt spezielle Sammel- und Rückgabesysteme für Altgeräte, die Sie nutzen sollten.
2. Batterien und Akkus
Falls Altgeräte Batterien oder Akkus enthalten, trennen Sie diese vor der Entsorgung bitte vom Gerät. Altbatterien und Altakkumulatoren sollten Sie in der Regel getrennt von den Altgeräten abgeben. Es gibt dafür spezielle Sammelstellen. Beachten Sie jedoch, dass bei Abgabe der Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Batterien und Akkus häufig dort separat entnommen werden.
3. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten haben die Möglichkeit, diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abzugeben. Für eine einfache Übersicht der Sammel- und Rücknahmestellen können Sie das Onlineverzeichnis unter folgendem Link nutzen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller#no-back
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten, insbesondere bei Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer oder Smartphones. Zum Schutz Ihrer Daten sollten Sie vor der Entsorgung die Löschung dieser Daten eigenständig durchführen.
5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese Geräte am Ende ihrer Lebensdauer separat vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden müssen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen dabei helfen, Elektro- und Elektronikgeräte ordnungsgemäß zu entsorgen. Für detailliertere Fragen oder weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die Hersteller/Vertreiber zu wenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen als allgemeine Orientierung dienen und keine rechtliche Beratung ersetzen.